Allgemeine Geschäfts- & Nutzungsbedingungen
1. Geltungsbereich, B2B und Vertragspartner
Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Plattform Polyquote, ihrer APIs und Widgets ausschließlich durch bereits unternehmerisch tätige Unternehmen und Unternehmer:innen im Sinn des § 1 UGB. Ein Vertragsabschluss mit Verbraucher:innen sowie mit natürlichen Personen für Geschäfte, die sie vor Aufnahme des Betriebs ihres Unternehmens zur Schaffung der Voraussetzungen dafür tätigen (§ 1 Abs. 3 KSchG), ist ausgeschlossen. Vertragspartner ist Liam Vendel (Geschäftsbezeichnung: Polyquote), Stein 6, 4851 Gampern, Österreich („Anbieter“).
2. Vertragsschluss und Leistungsumfang
Die Registrierung ist zunächst ein Antrag auf Abschluss eines kostenlosen B2B-Nutzungsvertrags und noch keine Annahme durch Polyquote. Dabei bestätigt der Antragsteller seine bereits bestehende Unternehmereigenschaft und Vertretungsbefugnis, nimmt diese AGB an, akzeptiert die gesondert verlinkte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) und nimmt die Datenschutzerklärung zur Kenntnis. Der Antrag kann von Polyquote innerhalb von 30 Tagen ab seiner Abgabe angenommen werden. Nach Ablauf dieser Frist oder nach einer zwischenzeitlichen wesentlichen Änderung der bezeichneten Dokumente ist vor einer Freischaltung eine neue ausdrückliche Bestätigung der dann aktuellen Fassungen erforderlich; der frühere Nachweis bleibt unverändert. Polyquote prüft die Unternehmereigenschaft anhand einer geeigneten, datenminimierten Grundlage. Der kostenlose Vertrag kommt erst zustande, wenn Polyquote den Zugang innerhalb eines offenen Antragszeitraums nach dieser Prüfung elektronisch freischaltet und die Annahme bestätigt. Bis dahin sind die Verarbeitung echter Widget-Anfragen und kostenpflichtige Tarife gesperrt. Antrag, Annahme und bezeichnete Dokumentversionen werden mit Zeitpunkt protokolliert.
Der elektronische Abschluss eines kostenpflichtigen Tarifs erfolgt in folgenden Schritten: Der Kunde öffnet im Polyquote-Portal die Tarifauswahl, prüft den gewünschten Tarif und die verlinkten Vertragsdokumente, bestätigt die dort bezeichneten Versionen von AGB und AVV und und prüft die dort angezeigten Angaben zu Tarif, Entgelt und Abrechnungsintervall. Vor Abgabe seiner Vertragserklärung kann der Kunde diese Angaben berichtigen oder den Vorgang abbrechen und zur Tarifauswahl zurückkehren. Erst mit Betätigung der ausdrücklich als kostenpflichtig bezeichneten Schaltfläche im Polyquote-Portal gibt der Kunde seine verbindliche Vertragserklärung ab. Der kostenpflichtige Vertrag kommt mit der Aktivierung des Tarifs durch Polyquote zustande. Eine Vorauszahlung ist nicht erforderlich; die Abrechnung erfolgt ausschließlich per Rechnung.
Vertragssprache ist Deutsch. Polyquote speichert zu Nachweiszwecken insbesondere den gewählten Tarif, die akzeptierten Dokumentversionen, den Zeitpunkt und die Nummer der zugehörigen Rechnung. Das Kundenportal zeigt den versionierten Nachweis der Aktivierung des kostenlosen B2B-Nutzungsvertrags, stellt derzeit aber keinen vollständigen individuellen historischen Vertragstext bereit. Die vor Vertragsschluss verlinkten AGB und die AVV können mit den üblichen Browserfunktionen gespeichert, ausgedruckt und wiedergegeben werden. Der Kunde erhält den Zugang seiner elektronischen Vertragserklärung unverzüglich elektronisch bestätigt; nach erfolgreicher Aktivierung wird der Tarifstatus zusätzlich elektronisch bestätigt. Der Kunde soll diese Bestätigungen und die bei Vertragsschluss geltenden Dokumente für seine Unterlagen speichern.
Polyquote stellt Software zur Verwaltung von Material- und Preisdaten, zur automatisierten Kostenschätzung und zur Bearbeitung von Preisanfragen bereit. Automatisch berechnete Ergebnisse sind Näherungswerte. Polyquote ist weder Vertragspartner noch Vertreter bei Verträgen zwischen Händler und Endkund:in.
3. Preisanfragen und Vertrag mit Endkund:innen
Eine Übermittlung über das Widget ist nur eine unverbindliche Preisanfrage. Sie ist weder Auftrag noch verbindliches Angebot oder Auftragsannahme. Polyquote versendet an Endkund:innen keine Angebote, Auftragsbestätigungen, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen. Der Händler muss Fertigbarkeit, Preis, Steuer, Lieferzeit und rechtliche Pflichtinformationen selbst prüfen und sämtliche Kundenkommunikation sowie einen etwaigen Vertragsschluss und die Rechnungslegung im eigenen Namen und über eigene Kommunikations- und Buchhaltungssysteme durchführen.
4. Pflichten des Kunden
- Unternehmens-, Abrechnungs- und Kontaktdaten sind richtig und aktuell zu halten.
- Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln; erkannter Missbrauch ist unverzüglich zu melden.
- Für das Widget sind zugelassene Domains sowie eine zutreffende eigene Datenschutzerklärung zu hinterlegen.
- Der Kunde bleibt für Preise, Steuern, Angebote, Fertigung, Produktsicherheit und seinen Endkundenvertrag verantwortlich.
- Es dürfen nur Dateien verarbeitet werden, für die ausreichende Rechte und eine rechtmäßige Verarbeitung bestehen.
5. Zulässige Nutzung und Rechte an Uploads
Unzulässig sind insbesondere rechtswidrige Inhalte, Schadcode, Umgehung technischer Grenzen, missbräuchliche automatisierte Zugriffe sowie Modelle, deren Besitz oder Herstellung rechtswidrig ist oder Rechte Dritter verletzt. Rechte an Kundendaten werden nicht übertragen. Der Kunde räumt dem Anbieter für die Vertragsdauer die zur Speicherung, Analyse, Sicherung und Übermittlung erforderlichen einfachen Nutzungsrechte ein.
6. Preise, Abrechnung, Laufzeit und Kündigung
Für die von Polyquote abgerechnete eigene Softwareleistung wird bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG keine österreichische Umsatzsteuer ausgewiesen. Die ausgewiesenen Preise sind die endgültigen Polyquote-Entgelte. Steuerliche Pflichten des Händlers für eigene Leistungen gegenüber Endkund:innen sowie die Behandlung grenzüberschreitender Sachverhalte bleiben davon unberührt. Eingehende Preisanfragen sind unbegrenzt kostenlos. Die ersten zehn erstmaligen internen Freigaben eines Händlerkontos sind ausschließlich im PAYG-Tarif als einmalige Einführungsfreigaben kostenlos und werden nicht monatlich zurückgesetzt.
Ab der elften erstmaligen internen Freigabe ist ein aktiver PAYG-Tarif erforderlich. Im PAYG-Tarif fällt keine Grundgebühr an; jede weitere Anfrage kostet bei ihrer ersten internen Freigabe 2,90 EUR und wird monatlich im Nachhinein abgerechnet.
Unverbindlich eingehende, noch ungeprüfte oder abgelehnte Preisanfragen lösen keine Nutzungsabrechnung aus. Als Nutzung zählt eine Anfrage erst bei ihrer ersten internen Freigabe durch den Händler; dieselbe Anfrage wird auch bei wiederholten technischen Aufrufen nur einmal erfasst. Technische Sicherheits- und Missbrauchsgrenzen bleiben unberührt.
PAYG hat keine feste Mindestlaufzeit und kann in Textform, etwa per E-Mail an die im Impressum genannte Adresse, zum Ende des laufenden monatlichen Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Die vor Abgabe der Vertragserklärung im Polyquote-Portal angezeigten Angaben zum Tarif, zur Fälligkeit, zum Abrechnungsintervall und zur Steuer sind ebenfalls Vertragsbestandteil; der Gesamtbetrag der nutzungsabhängigen, nachträglich abgerechneten Freigaben steht erst nach ihrer Nutzung fest. Die Abrechnung des Händlers gegenüber seinen Endkund:innen ist davon vollständig getrennt. Polyquote rechnet ausschließlich die eigene Softwareleistung gegenüber dem Händler ab.
Der Ultimate-Tarif kostet 699 EUR pro Jahr und beginnt beim Wechsel mit 0 von 75 erstmaligen internen Freigaben im laufenden Kalendermonat. Noch ungenutzte kostenlose PAYG-Einführungsfreigaben verfallen beim Wechsel und werden nicht auf Ultimate übertragen. Nicht verbrauchte Ultimate-Monatsfreigaben verfallen am Monatsende und werden nicht übertragen. Jede darüber hinausgehende erstmalige interne Freigabe kostet 2,90 EUR und wird monatlich im Nachhinein abgerechnet. Die Jahresgebühr wird für die jeweilige Jahresperiode im Voraus fällig. Der Tarif läuft ein Jahr und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht in Textform, etwa per E-Mail an die im Impressum genannte Adresse, zum Ende der laufenden Jahresperiode gekündigt wird.
Bei Zahlungsverzug, Rückbuchung oder missbräuchlicher Nutzung darf der Anbieter den Zugang nach angemessener Interessenabwägung einschränken. Tarif- oder Preisänderungen gelten nicht rückwirkend und werden während eines bereits bezahlten oder laufenden Abrechnungszeitraums nicht wirksam. Sie können frühestens für den nächsten Verlängerungs- beziehungsweise Abrechnungszeitraum gelten und werden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform angekündigt. Der Kunde kann den Vertrag vor dem angekündigten Änderungszeitpunkt mit Wirkung zu diesem Zeitpunkt kündigen; für eine bereits erklärte Kündigung bleibt der bis zum Vertragsende vereinbarte Preis maßgeblich.
7. Betrieb, Wartung und Änderungen
Eine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit wird nicht geschuldet. Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, Störungen von Unterauftragnehmern und höhere Gewalt können zu Einschränkungen führen. Der Anbieter darf Funktionen ändern, sofern der Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Erhebliche Sicherheitsrisiken dürfen sofort behoben oder deaktiviert werden.
8. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Für Händlerkonten und Abrechnung verarbeitet der Anbieter Daten als Verantwortlicher. Soweit Endkundendaten im Auftrag des Händlers verarbeitet werden, handelt der Anbieter als Auftragsverarbeiter. Die bei der Registrierung ausdrücklich akzeptierte und verlinkte AVV in der dort bezeichneten Version gilt für diese Auftragsverarbeitung. Der Händler ist für seine Informationspflichten, Rechtsgrundlagen und Weisungen verantwortlich und darf das Widget erst nach Hinterlegung seiner Datenschutzerklärung, Anbieterbedingungen und zugelassenen Domains produktiv einbetten.
9. Gewährleistung und Haftung
Automatische Geometrie-, Gewichts-, Zeit- und Preisberechnungen ersetzen keine technische Prüfung. Eine bestimmte Druckbarkeit, Maßhaltigkeit, Festigkeit oder wirtschaftliche Verwertbarkeit wird nicht zugesagt.
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Personenschäden. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
10. Vertragsende, Export und Löschung
Der Kunde kann im authentifizierten Portal eine dauerhafte Kontoschließungsanfrage erfassen und vor der Löschung einen strukturierten, seitenweisen JSON-Export einschließlich zeitlich begrenzter Downloadlinks für noch vorhandene CAD-Dateien abrufen. Bei kostenpflichtigen Konten werden zunächst die Kündigung zum Ende der anwendbaren Abrechnungsperiode, offene Nutzungsentgelte und die Schlussabrechnung geklärt. Danach werden private Dateien, operative Anwendungsdaten und zuletzt der Login in einer kontrollierten, wiederaufnehmbaren Reihenfolge gelöscht. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und erforderliche Missbrauchsnachweise bleiben unberührt. Daten in Sicherungen bleiben nur erhalten, soweit für den tatsächlich eingesetzten Tarif und Datentyp Sicherungen aktiviert und dokumentiert sind, und nur bis zum bestätigten Ablauf des jeweiligen Rotationsplans. Abrechnungsunterlagen können insbesondere für die gesetzliche Aufbewahrungsdauer gespeichert werden.
11. Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen. Für Streitigkeiten zwischen Unternehmern wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Anbieters vereinbart.
12. Kontakt
Fragen und rechtserhebliche Mitteilungen können an support@polyquote.org gerichtet werden.